Unsere Neuheiten für Sie:

 

Private Eigentümer und Mieter können ab jetzt bei der KfW Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von 200 Euro bis 1.500 Euro. Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern. Die KfW legt Wert darauf, dass die Maßnahmen sinnvoll und nachhaltig sind. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 2.000 EUR.

(Quelle: KfW) 

 

Elektronischer Wachhund mit realistischem Hundegebell.

 

Mechanische Tür-/Fenstersicherungen. 

 

Kontrolle der Kasse, Barcode- und sonstige Lesegeräte usw. (z. B. Abgleich von eingetippten Betrag bzw. Sum- menbildung der Kasse mit visueller Aufzeichnung des vereinnahmten Geldbetrages). Bei Sichtung des Videos werden im Bild gleichzeitig die übertragenen Werte aus Kasse oder Lesegerät angezeigt.


 

Rauchmelder retten Leben

 

und sind seit 1. Januar 2015 Pflicht in Baden-Württemberg in allen Räumen, in denen üblicherweise geschlafen wer-

den kann und in den Zimmern und Fluren, die als Flucht- wege dienen.

 

Sie als Eigentümer oder Vermieter tragen die Verant-wortung dafür, dass die Rauchwarnmelder rechtzeitig montiert und die Mieter in die Handhabung und Kontrolle eingewiesen und alles protokolliert wird.

 

Wir installieren für Sie die Warnmelder der gesetzlich vorgeschriebenen DIN EN 14604 / 14676 in unterschiedlichen Preisklassen.

 

   

Lassen Sie sich von uns beraten.